Die Hundehaftpflichtversicherung gilt als Pflichtversicherung für alle Hundehalter. Doch was muss dabei alles beachtet werden, damit mein Hund und ich gut geschützt sind? Dies und mehr finden Sie in dem nachfolgenden Abschnitt über dieses Thema.
- Einführung
- Ist die Haftpflichtversicherung für Hunde in meinem Bundesland verpflichtend?
- Welche Schäden übernimmt die Versicherung?
- Ist eine Hundehaftpflichtversicherung in die Haushaltsversicherung integriert?
Einführung
Was passiert, wenn unser bester Freund einen Schaden anrichtet? Das muss nicht unbedingt ein Biss sein! Ein erschrockener Hund läuft verängstigt auf die Straße, ein herankommendes Fahrzeug muss verreißen und es kommt zu einer Kollision mit einem oder mehreren anderen Fahrzeugen. Da kann Ihr Hund noch so gut erzogen sein! Für alle Schäden, die mein Hund verursacht, werde ich als Tierhalter haftbar gemacht. In einigen Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung sogar verpflichtend. Um nun auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich im Vorhinein darüber genau erkundigen, ob diese Versicherung bei Ihnen sogar gesetzlich vorgeschrieben ist. Genaueres können Sie der unten angehängten Tabelle sehr gut entnehmen. Aber unabhängig davon, ob verpflichtend oder nicht, ist die Hundehaftpflichtversicherung ein „MUSS“, da die Höhe der Schaden existenzbedrohend sein kann.
Ist in meinem Bundesland die Hundehaftpflichtversicherung nun verpflichtend?
Hundehaftpflicht Verpflichtend
Wien
Ja
Niederösterreich
Nein
Burgenland
Nein
Oberösterreich
Ja
Steiermark
Ja
Kärnten
Nein
Salzburg
Ja
Tirol
Ja
Vorarlberg
Nein
Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir Ihnen eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abzuschließen. Jeder noch so „brave“ Hund kann unabsichtlich Unfälle mit Personen- und Sachschäden verursachen. Diese können dann schnell in Millionenhöhe schießen! Zudem bekommt man schon viele Hundehaftpflichtversicherungen unter 60€ im Jahr. Diese Summe ist wesentlich einfacher aufzubringen als die, die bei Schäden fällig sein können.
Wie sieht es mit der Hundehaftpflichtversicherung in Wien aus?
In Wien ist eine Hundehaftpflichtversicherung vom Gesetzgeber her vorgeschrieben. Darunter fallen alle lebenden Hunde, die nach dem 1.1.2006 geboren sind. Der Nachweis, dass eine aufrechte Haftpflichtversicherung für Ihren Hund besteht, muss beim zuständigen Magistrat erbracht werden. Genauere Infos, welches Magistrat für Sie zuständig ist, finden Sie Hier. Ihre abgeschlossene Versicherung muss eine Versicherungssumme von mindestens 725.000,- € tragen. Ansonsten haben Sie das Gesetz nicht eingehalten, obwohl Ihr Hund versichert ist. Alle Verstöße gegen diese Verpflichtungen werden vom Magistrat kontrolliert und mit Geldstrafen oder Ersatzfreiheitsstrafen geahndet. Diese Strafen belaufen sich auf durchschnittlich ca. 280€ – 500€.
Welche Schäden werden von der Hundehaftpflichtversicherung für meinen Hund übernommen?
Generell kann man sagen, dass die Versicherung all jene Schäden übernimmt, die vom versicherten Tier an einem Dritten verursacht werden. Das bedeutet aber auch, dass dabei kein Schaden am Eigentum übernommen wird. Bestes Beispiel dafür:
Bello, mein Hund, ist Hundehaftpflichtversichert, mit einer maximalen Schadenshöhe von 1,5 Millionen Euro. Er läuft flott um die Kurve und stößt dabei an dem Fernsehtisch an. Dann fällt der Fernseher zu Boden und ist beschädigt. Dieses Szenario ist von der Versicherung nicht gedeckt, da es meine Privatsachen sind. Sollte das gleiche bei meinem Nachbarn passieren und dessen Gerät geht zu Bruch, so ist dieser Schaden im Normalfall gedeckt.
Wichtig für das Greifen der Hundehaftpflichtversicherung ist, dass die gesetzlichen Bestimmungen in jedem Fall eingehalten werden. In Wien gilt, an öffentlichen Plätzen beispielweise, eine Leinen- und Beißkorbpflicht. Sollten diese Dinge nicht eingehalten werden, kann es gerne passieren, dass Ihnen die Versicherung im Schadensfall aussteigt.
Ist eine Hundehaftpflichtversicherung nicht in der Haushaltsversicherung integriert?
Oft liest man im Internet, dass die Hundehaftpflichtversicherung ebenfalls in der Haushaltsversicherung integriert ist. Das stimmt nur zum Teil. Denn während in Eigenheimversicherungen so eine Art der Versicherung für kleine Haustiere dabei ist, gilt dies für Mietversicherungen in der Regel nicht. Wie es nun bei jedem einzeln aussieht kann man nicht verallgemeinern und sollte mit einem Spezialisten, wie einem Versicherungsmakler, abgeklärt werden.
Trotzdem, fast immer ist es möglich die Haushaltsversicherung in Verbindung mit einer Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Das schont den Geldbeutel ungemein. Beachten Sie eines! Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass jeder Hund einzeln berechnet wird. Melden Sie deswegen jeden Zuwachs sofort!
Ob in Ihre Haushaltversicherung eingebunden, oder als eigenständige Versicherung, die Anzahl der Anbieter ist groß und die Bandbreite der Prämienhöhe ebenfalls.
Reden wir darüber!
Kontakt